IGFM fordert dauerhafte Aussetzung von Strafen aus religiösen Gründen

Frankfurt am Main. Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) begrüßt den Freispruch der wegen angeblichem Abfall vom Islam zum Tode verurteilten Sudanesin Meriam Yahia Ibrahim Ishag durch ein sudanesisches Berufungsgericht. Dies sei eine „Erfolg der Öffentlichkeit über ein totgeschwiegenes Unrecht“. Gleichzeitig kritisiert die IGFM, dass Todesurteile wegen „Abfall vom Islam“ oder „Beleidigung des Islam“ weiterhin jederzeit im Sudan und in Partnerländern des Westens wie z.B. Saudi-Arabien oder Pakistan weiter möglich sind. Ein Menschenleben sei nun gerettet, das Grundproblem werde aber von Europa und den USA willentlich verdrängt, so die IGFM.

Das Todesurteil gegen die 27-jährige Sudanesin war nicht das Produkt einer extremistischen Taliban-Ideologie. Nach Angaben der IGFM entsprach es vielmehr exakt den Regelungen des klassischen islamischen Strafrechts. Zahlreiche Regierungen brächen mit Verweis auf religiöse Rechtsnormen tagtäglich völkerrechtlich bindende Menschenrechtsverträge. „Solange Europa schweigend hinnimmt, dass Frauen und Minderheiten elementare Rechte verweigert werden, weil die Scharia ihren Rechten und ihrem Leben übergeordnet wird, solange  bleibt der Freispruch von Meriam Yahia Ibrahim die glückliche Wendung eines einzelnen Schicksals in einem Meer aus Unrecht“, erklärte IGFM-Vorstandssprecher Martin Lessenthin.

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