Peking, 1. März 2014. Geheimdienstmitarbeiter nehmen die 43jährige Christin und Menschenrechtsaktivistin Ge Zhihui in ihrer Pekinger Wohnung im Fengtai-Bezirk fest. Ohne Durchsuchungsbefehl Ge Zhihiu-Bild Frontline Defendersdringen Polizeibeamte in ihre Unterkunft ein und konfiszieren zwei Computer und Petitionsmaterial.-  Frau Ge Zhihui ist Mutter eines 9jährigen autistischen Sohnes und soll sich  nun im Haftzentrum von Fengtai befinden.

Kurz vor den Olympischen Spielen 2008 hatten die Behörden Ge Zhihuis Haus enteignet. Als dieses abgerissen werden sollte, wurde die zierliche Frau bei einer Auseinandersetzung mit Polizisten so schwer verletzt, dass sie seitdem auf Krücken angewiesen ist. Mit Eingaben kämpft sie gegen staatliche Willkür, unterstützt andere Enteignete und fordert Entschädigung. In dieser Zeit des Kampfes nahm sie den christlichen Glauben an. Nach eigenen Aussagen half die von “Christus gebotene Feindesliebe” ihren Hass auf die staatlichen Behörden zu mindern. Nach eigenen Worten, sollte ihr neues Lebensziel darin liegen, andere Menschen zu missionieren und den christlichen Glauben zu verbreiten. Im Jahr 2012 schrieb sie an den chinesischen Premierminister Wen Jiabao und verlangte Auskunft, ob Berichte über seine massive Bereicherung der Wahrheit entsprächen. Kurz darauf wurde sie festgenommen und musste 40 Tage in einem örtlichen Gefängnis verbleiben. Auch ihre Mutter und ihr an Autismus leidender Sohn wurden von der Polizei bedrängt. Seit dem Herbst 2013 versammelte sie wöchentlich zwischen 20 und 50 Menschen, welche ebenso durch die chinesischen Behörden bedrängt wurden, in ihrer Wohnung zu gemeinsamen Bibelstudien. Obgleich die Polizei immer wieder bei diesen Zusammenkünften auftauchte, machte sie weiter. Sie ließ sich nicht einschüchtern und besuchte sogar im Ausland einen Kurs über UN-Menschenrechtsmechanismen.

Beobachter gehen davon aus, dass ihre Tätigkeit in einer christlichen „Untergrund“-Gemeinde – zusammen mit ihrem Menschenrechtseinsatz – zur Verhaftung führte.

Die IGFM fordert die chinesische Führung auf, die in der chinesischen Verfassung gewährleistete Religionsfreiheit, sowie die in der UN-Erklärung vom 10. Dezember 1998 garantierten Rechte zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern zu achten und Frau Ge Zhihui umgehend freizulassen.

Bitten Sie die chinesische Führung um Freilassung! Ein Musterbrief, den Sie per Post (Porto 60 Cent), per Fax 030-27588221 oder per Mail-Anhang Chinaemb_de@mfa.gov.cn an die chinesische Botschaft in Berlin senden können, steht >>>als Download zur Verfügung.

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