Der aktuelle Koalitionsvertrag schreibt Schutz und Förderung der Menschenrechte fest. Dabei ist explizit auch die Religionsfreiheit aufgeführt:

„Wir treten für die Religionsfreiheit als elementares Menschenrecht ein. Dies gilt auch für das Recht, keiner Religionsgemeinschaft anzugehören und die Religion zu wechseln. Die Solidarität mit benachteiligten und unterdrückten religiösen Minderheiten ist uns ein besonderes Anliegen. In vielen Ländern der Welt werden besonders Christen wegen ihres Glaubens bedrängt, verfolgt und vertrieben. Religiöse Konflikte vermischen sich oftmals mit sozialen und wirtschaftlichen Spannungen.“ (Seite 179). – Zusätzlich gibt es zwei weitere Erwähnungen:

Zur Türkei heißt es: „Die unbedingte Achtung der Werte, auf denen auch die EU fußt, wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Religions- und Meinungsfreiheit, und deren innerstaatliche Durchsetzung sind Voraussetzung für weitere Fortschritte.“ (Seite 165)

Zur arabischen Welt heißt es: „Der Umgang mit der jeweiligen Opposition, die Gewährung elementarer Grund- und Freiheitsrechte einschließlich des Rechts auf Religionsfreiheit sowie die Existenz einer freien Presse- und Medienlandschaft sind für uns ausschlaggebende Kriterien für die Unterstützung dieser Staaten. Religiöse Minderheiten müssen ihren Glauben frei ausüben können und vor Gewalt geschützt werden.“ (Seite 172) >>>Download Koalitionsvertrag

Prof. Thomas Schirrmacher, unter anderem IGFM-Vorstandsmitglied, kommentierte: “…erfreulich ist, dass man ausdrücklich auch verfolgte Christen erwähnt, weil angesichts der Freiheiten, die die Mehrheitsreligion in unserem Land hat, oft übersehen wird, dass das Christentum in vielen Ländern zur unerwünschten Religion geworden ist,” und er fügte hinzu:
„Die Große Koalition des ersten Kabinett Merkel hat erstmals das Thema Religionsfreiheit einschließlich auch eines offensiven Einsatzes für verfolgte christliche Minderheiten zu einem zentralen Thema der Außenpolitik, aber auch der Arbeit im Menschenrechtsausschuss des Bundestages gemacht. Dies setzte sich erfreulicher Weise in der schwarz-gelben Koalition des zweiten Kabinett Merkel fort, auch wenn der kleine Koalitionspartner recht wenig mit religiösen Fragestellungen anfangen konnte. Das dritte Kabinett Merkel mit dem Außenminister des ersten Kabinetts Merkel hat nun die Möglichkeit, auf das bisher Erreichte aufzubauen und noch entschiedener die Religionsfreiheit in alle Menschenrechtsdialoge gleichwertig mit anderen Menschenrechten einzubinden. Unsere Erwartungen sind deswegen sehr hoch, dass Religionsfreiheit im In- und Ausland gefördert wird und auch die Bereitschaft bestehen bleibt, dabei die Diskriminierung und Verfolgung von christlichen Minderheiten namentlich anzusprechen.“

Schirrmacher meinte weiter, dass es begrüßenswert sei, dass das Recht auf Religionswechsel ausdrücklich erwähnt werde. Dies führe hoffentlich dazu, dass religiöse Konvertiten unter den Asylbewerbern besonders geschützt werden und die Außenpolitik in bilateralen Gesprächen besonders darauf hinweisen wird, dass das Recht auf Religionswechsel ein integraler Bestandteil des internationalen Menschenrechtskataloges ist und keine bürgerlichen oder strafrechtlichen Folgen haben darf.

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