Frankfurt am Main. Am 18. Juni 2014 verurteilte ein ägyptisches Gericht den national bekannten Konvertiten Mohammed Hegazy wegen „Unruhestiftung durch Verbreitung falscher Informationen“ zu 5 Jahren Haft und 500 ägyptischen Pfund Geldstrafe. Ihm wurde vorgeworfen, Angriffe auf Christen und deren Einrichtungen 2013 ohne Genehmigung im öberägyptischen Minya, 260 km südlich von Kairo, gefilmt und dadurch ein „falsches Bild“ verbreitet zu haben. Am 4. Dezember 2013 war er dort festgenommen worden.

Zwar wurde Bishoy Armia Boulos, wie sich der geborene Moslem nach seinem Übertritt zum Christentum nannte, bei einer Verhandlung am 20. Juli 2014 gegen Kaution freigelassen, dennoch wurde er aber innerhalb von 24 Stunden danach von Mitarbeitern des Innenministeriums in Gewahrsam genommen. Er musste sich bereits 2009 wegen „Beleidigung des Islams“ mehrfach verantworten. Hegazy, geboren 1983, hatte sich im Alter von 16 Jahren für das Christentum entschieden.

Als er und seine Frau acht Jahre später ein Kind erwarteten, beantragte er im August 2007 die staatliche Anerkennung des Religionswechsels, damit sein Kind christlich getauft werden kann. Denn solange in seinem Ausweis Religion: „Muslim“ steht, so lange gilt jedes Kind eines muslimischen Vaters automatisch auch als Muslim. Da ihm das verweigert wurde, klagte er offiziell im Oktober 2007 auf das Menschenrecht auf Religionswechsel. Am 29. Januar 2008 entschied ein Gericht in Kairo, dass es für einen Muslim gegen das Gesetz sei, den Islam zu verlassen. Nur der Wechsel von anderen Religionen in den Islam sei zulässig.

Sein Fall erregte in Ägypten erhebliches Aufsehen, damit aber auch das Interesse von Extremisten, die in der Scharia vorgesehene Strafe für Abfall vom Glauben zu vollstrecken, nämlich die Hinrichtung. Im Februar 2008 legte Hegazy Berufung gegen das Urteil ein. Das höchste ägyptische Gericht weigerte sich, den Antrag anzunehmen.

Nach Angaben eines Anwalts wird ihm jetzt zusätzlich die „Beleidigung einer Offenbarungsreligion“ vorgeworfen. Die Ankläger gehen davon aus, dass allein das Verlassen des Islams diese Religion in ein schlechtes Licht setzt. Die Anklage aufgrund der Verurteilung vom 18. Juni 2014 wird weiter aufrechterhalten und soll am 11. November 2014 erneut verhandelt werden. Hegazys Frau und seine 2 Kinder leben mittlerweile in Deutschland.

Aufgrund der vom Volk im Januar 2014 mit breiter Mehrheit angenommenen Verfassung gilt in Ägypten das umfassende Recht auf Religionsfreiheit. 2013 haben in Ägypten tatsächlich nach dem Sturz von Mursi zahlreiche Angriffe auf Christen stattgefunden, besonders in Oberägypten. Dies zu dokumentieren ist keinerlei Straftat.

Protestieren Sie mit diesen Hinweisen beim ägyptischen Staatspräsidenten gegen die Inhaftierung Hegazys. Bitten Sie um seinen Schutz und seine umgehende Freilassung sowie um das uneingeschränkte Recht auf Religionswechsel:

Seine Exzellenz Staatspräsident Abdel Fatah al-Sisi, via
Ägyptische Botschaft in Berlin, Stauffenbergstr. 6-7, 10785 Berlin

Tel. 030 477 54 70, Fax 030 477 10 49, Embassy@egyptian-embassy.de

Für den Appell können Sie den >>> Musterbrief verwenden, der mit Absender, Datum und Unterschrift zu versehen ist. Er ist für die Versendung im Fensterbriefumschlag gestaltet. 

Print Friendly, PDF & Email